Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes, basierend auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Im Ausweis sind Daten zum allgemeinen Haus, zu den verwendeten Heizstoffen, sowie die Energiekennwerte des Gebäudes enthalten.
Ein Verbrauchsausweis kann für Gebäude ab dem Baujahr 1977 erstellt werden, da in diesem Jahr die Wärmeschutzverordnung in Kraft getreten ist.
Für die Erstellung eines Verbrauchsausweis werden folgende Angaben benötigt:
Der Verbrauchsausweis kann basierend auf Ihren Angaben erstellt werden.
Ein Bedarfsausweis ist grundlegend die bessere Wahl, da er genauer ist.
Er basiert auf einem technischen Gutachten des Gebäudes. Dort wird die Beschaffenheit der Gebäudehülle, die Art der Wärmeerzeuger (Heizungsanlage) und die Qualität der Fenster berücksichtigt und erfasst.
Mit diesen Daten wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes errechnet.
Es ist immer ein Termin vor Ort notwendig.
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